AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der CityCellar AG
(Version August 2024)
1. Allgemeines
1.1 Die CityCellar AG (nachstehend „CityCellar“) vertreibt Produkte und erbringt Dienstleistungen, insbesondere über die Webseite www.citycellar.ch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen CityCellar und dem Bezüger von Produkten und/oder Dienstleistungen bei CityCellar (Bezüger nachstehend „Kunde“, CityCellar und der Kunde zusammen nachstehend „Parteien“).
1.2 Der Kunde garantiert, dass er im Zeitpunkt seiner Bestellung mindestens 18 Jahre alt ist.
1.3 Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit wegbedungen.
1.4 Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden.
1.5 Sofern neben diesen AGB besondere Vertragsbedingungen von CityCellar anwendbar sein sollten, gehen die besonderen Bedingungen den vorliegenden AGB vor, soweit sie von diesen abweichende Bestimmungen enthalten.
2. Bestellungen
2.1 Sämtliche Angebote von CityCellar sind unverbindlich.
2.2 Durch die jeweilige Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab, an welches er während 2 Wochen nach Zugang bei CityCellar gebunden ist. Auf Wunsch des Kunden kann CityCellar die Bestellung aus Kulanz freiwillig stornieren.
2.3 Nach Eingang einer Bestellung versendet CityCellar in der Regel eine Eingangsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung dient nur der Orientierung des Kunden über seine Bestellung und hat keine rechtlichen Wirkungen.
2.4 Der Vertrag zwischen den Parteien wird abgeschlossen, sobald CityCellar Leistungen für den Kunden erbringt (z.B. Versand oder Übergabe von Produkten an den Kunden) oder eine Auftragsbestätigung versendet.
2.5 Alle von CityCellar zu erbringenden Leistungen sind im Lieferschein und/oder der Auftragsbestätigung von CityCellar abschliessend aufgeführt.
2.6 Der Kunde prüft die von CityCellar erstellten Dokumente, insbesondere Rechnungen, Lieferscheine und Auftragsbestätigungen, innerhalb von 5 Kalendertagen nach deren Versand (per Post oder digital) oder Übergabe. Allfällige Unstimmigkeiten teilt der Kunde während dieser Frist an CityCellar mit, andernfalls gelten die Dokumente als genehmigt.
3. Beschaffung von Produkten, Stornierungen, Jahrgangswechsel
3.1 CityCellar ist berechtigt, Bestellungen jederzeit ohne Angabe von Gründen zu stornieren und/oder nur teilweise zu erbringen. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Stornierung der Bestellung bezahlt der Kunde nur die effektiv durch CityCellar erbrachte Teilleistung.
3.2 CityCellar ist in keinem Fall zur Beschaffung von Produkten oder bestimmten Jahrgängen von Weinen verpflichtet.
3.3 Falls CityCellar beabsichtigt, einen anderen Jahrgang eines Weins auszuliefern als bestellt, so informiert CityCellar den Kunden vor dem Versand per E-Mail über den geplanten Ersatzjahrgang, falls der Kunde die Option „Information bei Jahrgangsänderung“ in der Bestellübersicht angewählt hat. Nach dem Versand dieser E-Mail ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, innerhalb von 14 Kalendertagen zu erklären, ob er mit dem angebotenen Ersatzjahrgang einverstanden ist oder auf die Lieferung des betreffenden Weins verzichtet. Geht innerhalb dieser Frist keine Nachricht des Kunden bei CityCellar ein, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf die Weinlieferung. Im Falle eines Verzichts auf die Weinlieferung wird dem Kunden ein allfällig bereits bezahlter Preis samt Versand- und Verpackungskosten in der Regel innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet (Rückerstattung auf die vom Kunden nach Kontaktaufnahme durch CityCellar angegebene Kontoverbindung).
3.4 Sämtliche weitergehenden Ansprüche des Kunden aus den in dieser Ziffer 3 erwähnten Geschäftsvorfällen sind ausgeschlossen.
4. Preise, Kosten sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive MWST.
4.2 Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden gesondert verrechnet (ausgenommen: als solche bezeichnete Gratislieferungen).
4.3 CityCellar ist berechtigt, Lieferungen in mehreren Teilen auszuführen. Solche Teillieferungen haben für den Kunden keine zusätzlichen Kosten zur Folge.
4.4 Massgeblich für die vereinbarten Preise, Kosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen ist die Rechnung von CityCellar oder, wenn eine solche fehlt bzw. unvollständig ist, die Bestelleingangsbestätigung oder, wenn eine solche ebenfalls fehlt oder unvollständig ist, die dem Kunden bei Abschluss des Bestellvorgangs kommunizierten Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen.
4.5 CityCellar ist unabhängig von der vereinbarten Zahlungsart berechtigt, Bestellungen nur gegen Vorauskasse zu liefern bzw. erbringen.
4.6 CityCellar tritt dem Kunden hiermit allfällige Rechte ab, die CityCellar gegenüber dem Transporteur von Lieferungen an den Kunden zustehen. Im Gegenzug trägt der Kunde das Transport- und Zustellungsrisiko im Zusammenhang mit seinen Bestellungen bei CityCellar.
4.7 Rechnungen von CityCellar sind, soweit nicht auf der Rechnung anders angegeben, innerhalb von 30 Tagen (ab Rechnungsdatum) und ohne jeden Abzug auf das darauf bezeichnete Konto von CityCellar zu bezahlen. CityCellar behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. CityCellar ist in diesem Fall berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen. Bei Zahlungsverzug wird der Kunde gemahnt:
* 1. Mahnung/Zahlungserinnerung (via E-Mail): gratis
* 2. Mahnung (postalisch): gratis
4.8 Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 10% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
5. Termine
5.1 Sämtliche von CityCellar kommunizierten Versand- und Zustellungstermine dienen ausschliesslich der Orientierung des Kunden und sind nicht rechtsverbindlich.
5.2 Verspätet sich der Versand einer Lieferung (oder Teilen davon) um mehr als fünf Arbeitstage gegenüber dem von CityCellar kommunizierten Termin, so ist der Kunde berechtigt, auf den verspäteten Teil der Lieferung zu verzichten. Ein solcher Verzicht ist nur gültig, wenn er sofort erklärt wird und vor dem Versand des verspäteten Teils der Lieferung bei CityCellar eintrifft. Im Übrigen stehen dem Kunden aus der Überschreitung von Versand- und Lieferterminen keine Rechte gegen CityCellar zu.
5.3 Ist eine erfolgreiche Zustellung aus Gründen, die CityCellar nicht zu vertreten hat (z.B. falsche Lieferadresse, Abwesenheit des Empfängers, fehlende Zufahrtsbewilligung usw.) nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich, so ist der Kunde verpflichtet, CityCellar vermögensmässig so zu stellen, wie wenn die Zustellung erfolgreich verlaufen wäre (mindestens Übernahme der Versand- und Verpackungskosten). Im Übrigen gelten Ziffer 3 und Ziffer 4.6 hiervor.
6. Prüfung durch den Kunden
6.1 Der Kunde prüft von CityCellar erhaltene Lieferungen innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Zustellung bzw. Abholung und rügt in dieser Zeit allfällig festgestellte sichtbare Mängel sowie unvollständige Lieferungen schriftlich oder per E-Mail bei CityCellar. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gelten die von CityCellar erhaltenen Lieferungen sowie der Umfang der Lieferung als durch den Kunden genehmigt.
7. Gewährleistung, insbesondere für Zapfenweine, und Haftung
7.1 Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt zwei Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung der durch CityCellar zu erbringenden Leistungen.
7.2 Stellt der Kunde fest, dass eine von CityCellar erworbene Weinflasche fehlerhaft ist (nachfolgend „Zapfenwein“), so wird diese Flasche durch CityCellar unter folgenden Voraussetzungen ersetzt (kumulativ):
a. Die Gewährleistungsfrist (Ziffer 7.1 hiervor) ist noch nicht verstrichen;
b. die Flasche wird vom Kunden sofort nach Entdeckung des Fehlers bei CityCellar vorbeigebracht oder – nach Rücksprache und gemäss den Instruktionen von CityCellar – an CityCellar eingesandt;
c. die Flasche ist zu mindestens 2/3 gefüllt; und
d. CityCellar kann den Fehler ebenfalls feststellen.
7.3 CityCellar ersetzt Zapfenweine unter den
Voraussetzungen von Ziffer 7.2 hiervor durch eine elektronische Gutscheinkarte im Wert des Zapfenweins. Diese Gutscheinkarte berechtigt den Kunden, bei CityCellar einen anderen Wein im Wert der Gutscheinkarte zu bestellen.
7.4 Mit Ausnahme der in Ziffern 7.1 und 7.2 erwähnten Mängelrechte stehen dem Kunden keine Gewährleistungsrechte gegenüber CityCellar zu.
7.5 Die Haftung von CityCellar für schuldhaft verursachte Personenschäden ist unbegrenzt. Die Haftung für direkte Sach- und Vermögensschäden, die CityCellar bei der Erfüllung des Vertrages schuldhaft verursacht hat, ist auf den Preis der betreffenden Leistung von CityCellar beschränkt. Jede Haftung von CityCellar oder ihrer Erfüllungsgehilfen für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Nutzung, nicht realisierte Einsparungen, Verdienst-, Betriebs- oder Produktionsausfall – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, bspw. für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
8. Verhaltens- und Publikationsregeln für Kunden sowie Lizenz an Kundenbeiträgen
8.1 Teile der Website können das Posten von Kommentaren, Produktbewertungen und anderen textlichen oder bildlichen Inhalten (nachfolgend „Kundenbeiträge“) ermöglichen. Der Kunde erklärt, mit diesen Bestimmungen der Ziffer 8 über die Kundenbeiträge einverstanden zu sein und verpflichtet sich insbesondere, die Verhaltens- und Publikationsregeln einzuhalten.
8.2 Der Kunde anerkennt, dass er eigenverantwortlich für seine Aktivitäten und Kundenbeiträge verantwortlich und dafür haftbar ist. Er sichert zu, am geposteten Kundenbeitrag berechtigt zu sein und dass damit keine Rechte Dritter (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, etc.) verletzt werden. Bei allfälligen Forderungen Dritter im Zusammenhang mit der Publikation oder Verwendung der Kundenbeiträge hält der Kunde CityCellar von allen Ansprüchen schadlos und frei.
8.3 Die Kundenbeiträge auf der Website von CityCellar sollen durch Eigenschaften wie Kreativität, Kulinarik und Niveau sowie der gebotenen Ernsthaftigkeit gekennzeichnet sein. Für die Veröffentlichung von Kundenbeiträgen gelten daher folgende Regeln:
* Kundenbeiträge, wie Kommentare oder Produktbewertungen, sollten sachlich geschrieben werden und Bezug auf die Eigenschaften, die Qualität etc. des Produktes nehmen. Bei Problemen mit der Lieferzeit oder bei Qualitätsdefiziten jeglicher Art ist der Kundendienst von CityCellar zu kontaktieren.
* Äusserungen in Kundenbeiträgen sind mit dem verdienten Respekt durch entsprechende Wortwahl, möglichst korrekte Schreibweisen sowie gebotener Höflichkeit abzufassen. Persönliche Anfeindungen, Herabwürdigungen oder Beiträge, die Hass, Gewalt, sexuelle Inhalte und Bedrohungen enthalten, die obszön sind, die die Privatsphäre anderer verletzen, die andere Menschengruppen, Minderheiten etc. diskriminieren, die irreführen, gegen die guten Sitten oder gegen bestehende Gesetze verstoßen, sowie Belustigungen auf Kosten anderer sind untersagt und werden nicht geduldet.
* Die Publikation von Werbeinhalten jeglicher Art, Spam oder Links anderer Anbieter sowie die Nennung deren Angebote ist nicht zulässig.
* Die Veröffentlichung von Kontaktinformationen jeglicher Art (E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Wohnadressen etc.) sollte unbedingt vermieden werden.
8.4 CityCellar hat das Recht, die Einhaltung der Verhaltens- und Publikationsregeln zu prüfen, Kundenbeiträge ohne Angabe eines Grundes nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Weiter behält sich CityCellar das Recht vor, Kundenbeiträge sprachlich bzw. orthografisch zu verändern.
8.5 Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Verhaltens- und Publikationsregeln für Kunden behält sich CityCellar vor, den Kunden ohne Angabe von Gründen zu sperren oder dessen Kundenkonto zu löschen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, Behörden beizuziehen oder Anzeige zu erstatten.
8.6 Lizenz des Kunden an CityCellar für Kundenbeiträge:
Wenn ein Kunde Kundenbeiträge veröffentlicht, räumt er CityCellar damit eine Lizenz wie folgt ein: Der Kunde gewährt CityCellar eine nicht-exklusive, unbefristete, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung aller von ihm auf oder in Verbindung mit der Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere der Kundenbeiträge, einschließlich der in den jeweiligen Kundenbeiträgen ggf. erscheinenden Abbildungen von Personen oder dort enthaltenen Konzepte oder Ideen, für alle beliebigen Zwecke, einschließlich der kommerziellen Nutzung, was auch das Recht auf Übersetzung, Anzeige, Vervielfältigung, Modifikation, Erstellung abgeleiteter Werke, Analyse, Unterlizenzierung, Verbreitung und Abtretung dieser Rechte beinhaltet.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Beizug von Dritten:
CityCellar ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen, insbesondere andere Weinhändler.
9.2 Kommunikation per E-Mail:
CityCellar ist berechtigt, mit dem Kunden per E-Mail zu kommunizieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass E-Mails durch Dritte mitgelesen werden können. Der Kunde trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Übermittlung und Zustellung von E-Mails. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, seinen Posteingang und seinen Spam-Ordner regelmäßig zu prüfen. Eine E-Mail von CityCellar gilt im Moment ihres Versands durch die von CityCellar benutzten Server an die vom Kunden bezeichnete E-Mail-Adresse als beim Kunden zugestellt.
9.3 Nutzen und Gefahr:
Nutzen und Gefahr an den durch CityCellar zu erbringenden Leistungen gehen mit dem Verlassen der Leistungen am Sitz von CityCellar oder der Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Kunden über (es gilt der frühere Zeitpunkt).
9.4 Erfüllungsort:
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten (des Kunden, von CityCellar und Dritter) ist der Sitz von CityCellar.
9.5 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.6 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Auf diese AGB ist ausschließlich materielles Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des CISG ist ausgeschlossen.
Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschließlich solcher über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderung oder Auflösung, werden durch die zuständigen Gerichte am Sitz von CityCellar entschieden. Für Klagen von CityCellar und in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen ist zudem das Gericht am Wohnsitz, Sitz bzw. Domizil des Kunden zuständig.